TSE-Meldepflicht

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Die Meldepflicht besagt, dass Unternehmer, die Kassensysteme bzw. elektronische Aufzeichnungssysteme einsetzen, verpflichtet sind, ihre Unternehmens-, TSE- und Kassendaten bei der Finanzbehörde zu melden. Dies dient der Transparenz und Nachverfolgbarkeit der eingesetzten TSEs, damit Steuerbehörden bei Betriebsprüfungen kontrollieren können, ob die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.

Das Meldeverfahren für elektronische Aufzeichnungssysteme steht ab dem 01.01.2025 zur Verfügung. Das heißt, wenn Du ab diesem Zeitpunkt ein Aufzeichnungssystem in Betrieb nimmst, musst Du dieses melden.

Betreibst Du Dein(e) Aufzeichnungssystem(e) bereits vor dem 01.07.2025, so hast Du für die Meldung bis zum 31.07.2025 Zeit. Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte elektronische Aufzeichnungssysteme sind innerhalb eines Monats nach Anschaffung mitzuteilen.

Du musst nicht nur die Inbetriebnahme bzw. den Betrieb melden, sondern auch Datenänderungen und die Abmeldung des elektronischen Aufzeichnungssystems.

Meldung des elektronischen Aufzeichnungssystems/der elektronischen Aufzeichnungssysteme

Die Art der Meldung ist davon abhängig, ob Du nur ein elektronisches Aufzeichnungssystem (ready2order) oder mehrere elektronische Aufzeichnungssysteme in Deiner Betriebsstätte nutzt (ready2order und weitere Systeme).

  • Nutzt Du nur ein elektronisches Aufzeichnungssystem in Deiner Betriebsstätte, kannst Du die Meldung direkt in Deiner Verwaltungsoberfläche durchführen. Wie das funktioniert, zeigen wir Dir in diesem Hilfe-Artikel.
  • Nutzt Du mehrere elektronische Aufzeichnungssysteme in Deiner Betriebsstätte, musst Du diese manuell im ELSTER-Portal melden. Beachte folgende Informationen für die manuelle Meldung.

Datenänderungen beim elektronischen Aufzeichnungssystem/bei elektronischen Aufzeichnungssystemen

Kommt es zu Änderung Deiner Unternehmensdaten, musst die die neuen Daten erneut an die Finanzbehörde melden. Wie für die Erstmeldung gilt auch hier:

  • Nutzt Du nur ein elektronisches Aufzeichnungssystem in Deiner Betriebsstätte, kannst Du die Meldung direkt in Deiner Verwaltungsoberfläche durchführen.
  • Nutzt Du mehrere elektronische Aufzeichnungssysteme in Deiner Betriebsstätte, musst Du diese manuell im ELSTER-Portal melden.

Nähere Informationen zu den Datenänderungen findest Du hier.

Abmeldung des elektronischen Aufzeichnungssystems/der elektronischen Aufzeichnungssysteme

Sind Deine Abonnements bei ready2order abgelaufen, da Du gekündigt hast, musst Du spätestens bis zu einem Monat nach der Außerbetriebnahme der Kasse eine manuelle Abmeldung im ELSTER-Portal durchführen. Diese manuelle Abmeldung muss unabhängig davon gemacht werden, ob die Anmeldung automatisch über ready2order erfolgt ist oder Du diese manuell durchgeführt hast. Beachte zur Abmeldung bitte die Informationen in diesem Hilfe-Artikel.


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