TSE Meldepflicht – automatische Meldung

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Ab dem 01.01.2025 steht das Mitteilungsverfahren für elektronische Aufzeichnungssysteme zur Verfügung. Das heißt, wenn Du ein Aufzeichnungssystem in Betrieb nimmst, musst Du dieses melden.

Betreibst Du Dein(e) Aufzeichnungssystem(e) bereits vor dem 01.07.2025, so hat Du für die Meldung bis zum 31.07.2025 Zeit. Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte elektronische Aufzeichnungssysteme sind innerhalb eines Monats nach Anschaffung mitzuteilen.

In diesem Artikel erfährst Du, in welchen Fällen du eine automatische Meldung durchführen kannst und was dabei zu beachten ist. Bitte lies alle Informationen genau durch, um Probleme mit Deinem Finanzamt zu vermeiden.

Führst Du lediglich ein elektronisches Aufzeichnungssystem in Deiner Betriebsstätte, kannst Du die Meldung Deines Aufzeichnungssystems (Inbetriebnahme) direkt in Deiner ready2order Verwaltungsoberfläche automatisch durchführen. Auch Datenänderungen kanns Du beider Führung von nur einem Aufzeichnungssystem direkt in der ready2order Verwaltungsoberfläche durchführen.

In folgenden Fällen musst Du jedoch eine manuelle Meldung/Abmeldung im ELSTER-Portal durchführen:

  • Du führst ein Aufzeichnungssystem in Deiner Betriebsstätte und möchtest dieses abmelden.
  • Du führst mehrere Aufzeichnungssysteme in Deiner Betriebsstätte und möchtest die Systeme melden oder abmelden.
  • Du führst mehrere Aufzeichnungssysteme in Deiner Betriebsstätte und möchtest eine Datenänderung durchführen.

Alle Informationen zur manuellen Meldung/Abmeldung findest Du hier.

Automatische Meldung durchführen

Gehe zunächst in Deine Verwaltungsoberfläche und dort auf Einstellungen, danach auf Fiskalisierung & TSE und wähle dann den Reiter Meldung. Lies Dir dort die Informationen duch und klicke auf Weiter zur Meldung.

Überprüfe nun alle dargestellten Daten auf ihre Richtigkeit und befülle die leeren Felder mit den korrekten Daten. Wenn die Adresse auf Unternehmensebene nicht identisch mit jener der Betriebsstätte ist, wähle dies ensprechend aus und befülle auch dort die leeren Felder mit den korrekten Daten.

Gehe sicher, dass Du eine Bundeseinheitliche Steuernummer angibst (13 stellig). Weitere Informationen findest Du hier.

Da Du ein Aufzeichnungssystem nutzt, wähle Nein, ich verwende nur ready2order. Wähle dann Zum nächsten Schritt aus.

Du kommst nun zu einer Seite, auf welcher Du Deine eingegebenen Daten nochmals überprüfen musst. Stelle sicher, dass alle eingegebenen Daten korrekt sind und wähle dann die beiden Checkboxen

  • Ich habe überprüft, dass alle meine Angaben korrekt sind
  • Ich möchte die Daten für die Mitteilung nach § 146a Absatz 4 AO über die ERiC Schnittstelle an die Finanzverwaltung übermitteln

aus und klicke dann auf Meldung abschließen.

Wenn die Übertragung erfolgreich war, siehst Du nun dieses Fenster:

Deine Meldung an das Finanzamt wurde nun durchgeführt. Wir empfehlen Dir, die Daten herunterzuladen.

Die erstellte PDF-Datei ist für Dich in der Verwaltungsoberfläche unter Einstellungen > Fiskalisierung & TSE > Exporte zum Download verfügbar. Du kannst diese also auch später herunterladen.


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