Gilt die TSE-Pflicht auch für Österreich?

Die TSE-Pflicht (Technische Sicherheitseinrichtung) und die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) gelten nur für Deutschland. Für österreichische Unternehmen ändert sich nichts – in Österreich gilt weiterhin die Registrierkassenpflicht von 2017. In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen zur TSE für österreichische Unternehmer.

Hinweis: Dieser Artikel richtet sich an österreichische Unternehmen. Für Informationen zur TSE-Pflicht in Deutschland besuche bitte die verlinkten Artikel.

Gibt es Änderungen für mich oder mein Unternehmen?

Nein. Die Änderungen zur TSE und KassenSichV (Kassensicherungsverordnung) sind nur für deutsche Unternehmen in Kraft getreten. Als österreichischer Unternehmer bist Du von diesen Regelungen nicht betroffen.

Was ist eine TSE?

Die Technische Sicherheitseinrichtung, kurz TSE, ist ein Manipulationsschutz für Kassensysteme. Sie sorgt dafür, dass Kassenaufzeichnungen lückenlos erfasst und nachträglich nicht mehr verändert werden können. Die TSE ist Teil der deutschen Kassensicherungsverordnung.

Für wen gilt die KassenSichV und damit die TSE?

Die KassenSichV gilt bereits seit 2020 für alle aufzeichnungspflichtigen Unternehmen in Deutschland. Sie ist ein wichtiger Teil der Fiskalisierung und rechtlich festgelegt im "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" (BGBl. I S. 3152). Für österreichische Unternehmen gelten diese deutschen Regelungen nicht.

Was muss ich mit meinem österreichischen Unternehmen beachten?

Da die TSE nur für Deutschland gilt, musst Du als österreichischer Unternehmer dazu nichts weiter beachten. In Österreich gilt weiterhin die bereits eingeführte Registrierkassenpflicht von 2017. Diese bleibt unverändert bestehen.

Falls Du Dich dennoch über die deutsche Kassensicherungsverordnung informieren möchtest, findest Du mehr Informationen in diesem Artikel.


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