Wie melde ich TSE-Datenänderungen?
Wenn sich Deine Unternehmensdaten nach der TSE-Erstmeldung ändern, musst Du diese Änderungen an die Finanzbehörde melden. In diesem Artikel zeigen wir Dir, welche Änderungen meldepflichtig sind und wie Du die Meldung je nach Situation automatisch oder manuell durchführst.
Hinweis: Diese Anleitung gilt nur für Deutschland. Die TSE-Pflicht ist Teil der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV).
Welche Datenänderungen sind meldepflichtig?
Unter anderem folgende Änderungen Deiner Unternehmensdaten müssen gemeldet werden:
- Adressänderung (Unternehmensadresse oder Betriebsstätte)
- Rechtsformänderung (z.B. von Einzelunternehmen zu GmbH)
- Namensänderung des Unternehmens
- Änderung der Steuernummer
- Änderung der Kontaktdaten (E-Mail, Telefon)
Automatisch oder manuell melden?
Welche Art der Meldung Du verwenden kannst hängt davon ab, wie viele Aufzeichnungssysteme Du verwendest:
Du verwendest nur ein Aufzeichnungssystem (nur ready2order)
➤ Automatische Meldung über ready2order
- Einfach und schnell direkt in der Verwaltungsoberfläche
- Zahlung über hinterlegte Zahlungsmethode
Du verwendest mehrere Aufzeichnungssysteme oder willst selbst melden
➤ Manuelle Meldung über ELSTER-Portal
- Erfordert manuelle Eingabe im ELSTER-Portal
- PDF mit allen Daten aus ready2order abrufbar
- Kostenlos
Spezialfall: Änderung der Rechtsform
Bei einer Änderung der Rechtsform (z.B. von Einzelunternehmen zu GmbH) gelten besondere Regeln:
Falls kein neuer ready2order Account benötigt wird:
- Melde das „alte“ Unternehmen manuell im ELSTER-Portal ab
- Melde das „neue“ Unternehmen (mit neuer Rechtsform) an – entweder:
- Automatisch über die Verwaltungsoberfläche (wenn nur ein System)
- Manuell über das ELSTER-Portal (wenn mehrere Systeme)
Falls ein neuer ready2order Account benötigt wird:
- Melde das alte System im ELSTER-Portal ab
- Richte Deinen neuen Account ein
- Melde das neue System an (automatisch oder manuell)
Bei Fragen zur Rechtsformänderung kontaktiere service@ready2order.com.
