TSE Meldepflicht – Datenänderung
Hast Du Deine TSE-Meldung bereits durchgeführt und es kommt zu Änderungen Deiner Unternehmensdaten, so musst Du diese auch an die Finanzbehörde melden.
Es gilt hier das selbe wie für die Erstmeldung:
- Nutzt Du nur ein elektronisches Aufzeichnungssystem in Deiner Betriebsstätte, kannst Du die Meldung direkt in Deiner Verwaltungsoberfläche automatisch durchführen.
- Nutzt Du mehrere elektronische Aufzeichnungssystme in Deiner Betriebsstätte, musst Du diese manuell im ELSTER-Portal melden.
Automatische Meldung der Datenänderung
Die automatische Meldung der Datenänderung kannst Du durchführen, wenn Du nur ein Aufzeichnungssystem verwendest.
Gehe dazu in Deiner Verwaltungsoberfläche auf Einstellungen > Fiskalisierung & TSE > Meldung.
Folge nun den Schritten für die automatische Meldung. Eine Anleitung dazu findest Du hier.
Manuelle Meldung der Datenänderung
Nutzt Du mehrere elektronische Aufzeichnungssysteme in Deiner Betriebsstätte, musst Du diese manuell im ELSTER-Portal melden. Du kannst Die Daten ensprechend in Deiner Verwaltungsoberfläche abändern und mit dem damit erstellten PDF-Dokument die manuelle Meldung im ELSTER-Portal durchführen.
Es gibt drei Arten, wie Du die notwendigen Daten für die manuelle Meldung bekommen kannst:
- In Deiner Verwaltungsoberfläche kannst Du die Daten unter Einstellungen > Fiskalisierung & TSE > Exporte bei dem Punkt Daten zur manuellen Meldung an das Finanzamt herunterladen.
- Alternativ kannst Du in Deiner Verwaltungsoberfläche unter Einstellungen > Fiskalisierung & TSE > Meldung die Schritte durchgehen und am Ende wird Dir eine umfangreiche PDF bereitgestellt.
- Außerdem kannst Du die Schritte Ausfüllanteitung für die Meldung von elektronischen Aufzeichnungssystemen befolgen und die Daten direkt aus dem DSFinV-K-Export heraussuchen. Diesen findest Du in der Verwaltungsoberfläche unter Einstellungen > Fiskalisierung & TSE > Exporte.
Führe jetzt mithilfe der Daten aus der PDF die manuelle Meldung im ELSTER-Portal durch. Eine genaue Beschreibung dafür bietet die Ausfüllanteitung für die Meldung von elektronischen Aufzeichnungssystemen des Bundesfinanzministeriums:
Weitere Informationen zur manuellen Meldung erhältst Du auch hier.