Gutscheine – Arten und Unterschiede

Beim Anlegen und Verkaufen von Gutscheinen ist es wichtig zu bedenken, dass es verschiedene Arten von Gutscheinen gibt. Dieser Artikel hilft Dir, einen Überblick über diese zu bekommen!

Wenn Du einen Gutschein verkaufst, wird erst ein negativer Betrag verzeichnet. Erst wenn der Gutschein von einem Kunden wieder eingelöst wird, wird er als normaler (eingehender) Umsatz verbucht.

Kaufgutscheine

Ein Kaufgutschein ist ein Gutschein, der an Kunden verkauft wird. Es kann sich hierbei um Waren-, oder Dienstleistungsgutscheine handeln, bei denen die Leistung konkret bezeichnet ist, oder auch um Wertgutscheine.

Wichtig hierbei ist die Unterscheidung zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen:

Einzweckgutscheine

Ein Einzweckgutschein ist ein Gutschein, bei dem der Ort der Leistung (= in welchem Land der Gutschein eingelöst werden kann) und die Umsatzsteuer schon bei der Ausstellung feststehen.

Beispiele wären ein Gutschein für eine Vorstellung in einem bestimmten Theater oder für ein bestimmtes Getränk in einem Restaurant: in beiden Fällen sind die Umsatzsteuer und der Einlöse-Ort bereits beim Ausstellen des Gutscheins bekannt. Der Gutschein kann in diesem Fall auch nicht für etwas anderes eingelöst werden, da für eine Theatervorstellung bzw. für ein Getränk die Steuersätze fix definiert sind.

Somit muss ein Einzweckgutschein mit einem fix definierten Umsatzsteuersatz im Kassensystem hinterlegt und an den Kunden verkauft werden – die Umsatzsteuer fällt schon bei Verkauf des Gutscheins an den Kunden an.

Wie Du einen Einzweckgutschein anlegst, erfährst du hier.

Mehrzweckgutscheine

Wenn es sich nicht um einen Einzweckgutschein handelt, dann sprechen wir in der Regel von Mehrzweckgutscheinen.

Beispiele wären ein Gutschein einer Restaurantkette im Wert von 100 Euro (Wertgutschein), der in jeder Filiale und für jedes Produkt eingelöst werden kann – also sowohl für Speisen als auch für Getränke oder sonstige Leistungen. Da Speisen dem reduzierten, Getränke jedoch dem allgemeinen Steuersatz unterliegen, der Gutschein jedoch für beide Produktgruppen eingelöst werden kann, steht zum Zeitpunkt des Gutscheinverkaufs die Umsatzsteuer noch nicht fest.

Somit muss ein Mehrzweckgutschein mit einem Umsatzsteuersatz von 0% im Kassensystem hinterlegt und an den Kunden verkauft werden – die Umsatzsteuer fällt dann beim Einlösen des Gutscheines durch den Kunden an.

Bei Mehrzweckgutscheinen handelt es sich steuerlich weder um einen Ertrag noch um einen umsatzsteuerpflichtigen Vorgang. Der Wertgutschein wird als Verbindlichkeitsnachweis des Unternehmers für den Kunden ausgestellt.

Wie Du einen Mehrzweckgutschein anlegst, erfährst Du hier.

Gratisgutscheine

Gratisgutscheine sind diejenigen „Gutscheine“, die meist Werbezwecken dienen. Im steuerrechtlichen Sinne sind diese gar nicht als Gutscheine zu betrachten. Sie werden lediglich umgangssprachlich so bezeichnet. Bei uns wird dies über die Rabatt-Funktion gelöst.

In diese Kategorie fallen jene Vorgänge, die einen Rabatt versprechen (zum Beispiel "10% Rabatt ab einem Einkauf von 100€"), oder bei denen Kunden etwas geschenkt bekommen (Beispielsweise einen "gratis Fußball bei jedem Einkauf, solange der Vorrat reicht" oder "1+1 Gratis").

Die Ausgabe von Gratisgutscheinen wird in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nicht berücksichtigt. Im Zeitpunkt der Einlösung des Gutscheins wird entweder der verminderte, versteuerte Betrag (bei Rabatten) oder kein Betrag (bei Geschenken oder 100% Rabatten) als Einnahme im System erfasst.

Wir empfehlen dies jedoch mit dem Steuerberater zu besprechen.

Hier findest Du weitere Informationen zur Erstellung von Rabatten.

In der Schweiz wird zwischen Leistungs- und Wertgutscheinen unterschieden. Hier erfährst Du mehr darüber.

Wenn Dein Kunde einen Gutschein einlösen möchte, kannst Du hier nachlesen, wie das funktioniert.


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