Verpflichtende Angaben auf dem TSE - Bon

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Wer sich gerade mit dem Thema Existenzgründung befasst und eine neue Firma gründen möchte, muss bei Anschaffung einer Kasse auch darauf achten, dass die Kasse die aktuellen Voraussetzungen erfüllt.

Gemeinsam mit der Kassensicherungsverordnung ist am 1. Januar 2020 in Deutschland die Belegausgabepflicht bzw. Bonpflicht in Kraft getreten. Das bedeutet, dass jeder Unternehmer seinen Kunden bei allen Transaktionen mit seinem Kassensystem einen Beleg aushändigen muss. In diesem Artikel erläutern wir die wichtigsten Punkte, die Du beim Erstellen Deiner Belege beachten musst.

Welche Angaben gehören auf den Kassenbon?

Ein Kassenbon gilt als Nachweis dafür, dass ein Umsatz ordnungsgemäß, lückenlos und manipulationssicher erfasst und die Transaktion abgeschlossen wurde. Seit 2020 müssen deshalb auf dem Bon zusätzliche Informationen über die Signierung der Transaktion per TSE aufgeführt werden. Welche Angaben auf einem Kassenbon notwendig sind haben wir kurz zusammengefasst:

Verpflichtende Angaben auf dem TSE - Bon:

  • Vollständiger Name und die Anschrift des ausstellenden Unternehmens
  • Datum und Uhrzeit der Belegausstellung
  • Datum und Uhrzeit der Erstbestellung (zu welcher Zeit wurde der erste Artikel des Beleges ausgewählt, wenn der Geschäftsvorfall längert dauert wie oft in der Gastronomie)
  • Art und Menge des verkauften Produkts oder der getätigten Leistung
  • Gesamtbetrag und Steuersatz aller verkauften Produkte oder der getätigten Leistungen
  • Betrag nach Zahlungsarten
  • Fortlaufende Transaktionsnummer, die eindeutig der getätigten Transaktion zugeordnet werden kann
  • Seriennummer des Kassensystems bzw. Sicherheitsmoduls
  • Signaturzähler der Kasse bzw. Sicherheitsmoduls
  • Prüfwert der Rechnung 

Diese Werte müssen als Text- und Zahlenkombination auf den Beleg gedruckt werden. Optional können sie in Form eines QR-Codes auf dem Kassenbon abgebildet werden. Zur Verwendung des QR-Codes gibt es keine Verpflichtung – allerdings kann ein solcher Code dazu beitragen, eine mögliche Kassennachschau wesentlich zu vereinfachen. Außerdem praktisch: Durch den QR-Code lässt sich die Länge des Kassenbons deutlich reduzieren.


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