TSE Meldepflicht – manuelle Meldung

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Ab dem 01.01.2025 steht as Mitteilungsverfahren für elektronische Aufzeichnungssysteme zur Verfügung. Das heißt, wenn Du ab diesem Zeitpunkt ein Aufzeichnungssystem in Betrieb nimmst, musst Du dieses melden.

Betreibst Du Dein(e) Aufzeichnungssystem(e) bereits vor dem 01.07.2025, so hat Du für die Meldung bis zum 31.07.2025 Zeit. Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte elektronische Aufzeichnungssysteme sind innerhalb eines Monats nach Anschaffung mitzuteilen.

In diesem Artikel erfährst Du, in welchen Fällen du eine manuelle Meldung/Abmeldung durchführen musst und was dabei zu beachten ist. Bitte lies alle Informationen genau durch, um Probleme mit Deinem Finanzamt zu vermeiden.

Die manuelle Meldung Deiner Daten fürst Du im ELSTER-Portal durch. Eine genaue Beschreibung dafür bietet die Ausfüllanteitung für die Meldung von elektronischen Aufzeichnungssystemen des Bundesfinanzministeriums:

FAQ-Ausfüllanleitung.pdf

In welchen Fällen muss ich eine manuelle Meldung/Abmeldung im ELSTER-Portal durchführen?

Führst Du lediglich ein elektronisches Aufzeichnungssystem in Deiner Betriebsstätte, kannst Du die Meldung Deines Aufzeichnungssystems (Inbetriebnahme) direkt in Deiner ready2order Verwaltungsoberfläche durchführen.

In folgenden Fällen musst Du jedoch eine manuelle Meldung/Abmeldung im ELSTER-Portal durchführen:

  • Du führst ein Aufzeichnungssystem in Deiner Betriebsstätte und möchtest dieses abmelden.
  • Du führst mehrere Aufzeichnungssysteme in Deiner Betriebsstätte und möchtest die Systeme melden oder abmelden.
  • Du führst mehrere Aufzeichnungssysteme in Deiner Betriebsstätte und möchtest eine Datenänderung durchführen.
Du bist verpflichtet, die Meldung oder Abmeldung Deines/Deiner elektronischen Aufzeichnungssystems/-systeme innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme/Außerbetriebnahme, oder bei einer Datenänderung durchzuführen.
Auch wenn die Anmeldung automatisch über ready2order erfolgt ist, muss die Abmeldung manuell im ELSTER-Portal durchgeführt werden.

Die Verantwortung für die korrekte und fristgerechte Eingabe der meldepflichtigen Daten im ELSTER-Portal liegt ausschließlich beim Steuerpflichtigen. Wir übernehmen keine Haftung für etwaige Fehler oder Versäumnisse bei der Meldung, Abmeldung oder Datenänderung von elektronischen Aufzeichnungssystemen. Falls Du weitere Unterstützung benötigst, kannst Du in den FAQs des Bundesministeriums der Finanzen nachlesen oder Dich an Deinen Steuerberater oder Dein Finanzamt wenden.

Wie bekomme ich die Daten für die manuelle Meldung?

Es gibt drei Arten, wie Du die notwendigen Daten für die manuelle Meldung bekommen kannst:

1. PDF unter Fiskalisierung & TSE > Exporte herunterladen

In Deiner Verwaltungsoberfläche kannst Du die Daten unter Einstellungen > Fiskalisierung & TSE > Exporte bei dem Punkt Daten zur manuellen Meldung an das Finanzamt herunterladen.

Führe jetzt mithilfe der Daten aus der PDF die manuelle Meldung im ELSTER-Portal durch. Eine genaue Beschreibung dafür bietet die Ausfüllanteitung für die Meldung von elektronischen Aufzeichnungssystemen des Bundesfinanzministeriums:

FAQ-Ausfüllanleitung.pdf

2. Daten in der Verwaltung unter Fiskalisierung &TSE > Meldung eingeben und PDF herunterladen

Gehe zunächst in Deine Verwaltungsoberfläche und dort auf Einstellungen, danach auf Fiskalisierung & TSE und wähle dann den Reiter Meldung. Lies Dir dort die Informationen duch und klicke auf Weiter zur Meldung.

Überprüfe nun alle dargestellten Daten auf ihre Richtigkeit und befülle die leeren Felder mit den korrekten Daten. Wenn die Adresse auf Unternehmensebene nicht identisch mit jener der Betriebsstätte ist, wähle dies ensprechend aus und befülle auch dort die leeren Felder mit den korrekten Daten.

Da Du mehrere Aufzeichnungssysteme in Deiner Betriebsstätte nutzt, wähle Ja, ich verwende auch andere Aufzeichnungssysteme. Klicke dann auf Zum nächsten Schritt.

Überprüfe nun nochmals alle Daten auf Richtigkeit, wähle das Kästchen aus, dass Deine Angaben korrekt sind und gehe auf Speichern.

Die Daten wurden erfolgreich gespeichert, jedoch wurde keine Meldung an das Finanzamt gemacht. Diese Meldung musst Du nun manuell im ELSTER-Portal durchführen. Im Zuge der Datenspeicherung wurde dafür ein Dokument erstellt, welches alle notwendigen Daten enthält, die Du im ELSTER-Portal für die Meldung des ready2order-Systems benötigst.

Führe jetzt mithilfe der Daten aus der PDF die manuelle Meldung im ELSTER-Portal durch. Eine genaue Beschreibung dafür bietet die Ausfüllanteitung für die Meldung von elektronischen Aufzeichnungssystemen des Bundesfinanzministeriums:

FAQ-Ausfüllanleitung.pdf

Manuelle Meldung bei Datenänderung unter Verwendung mehrerer Aufzeichnungssysteme

Ändern sich bei Dir Unternehmensdaten, so solltest Du zunächst Deine Unternehmensdaten bei uns ändern lassen. Wende Dich dazu bitte an service@ready2order.com. Sobald die Datenänderung in unserem System durchgeführt wurde, musst Du die Schritte zur manuellen Meldung in Deinem ELSTER-Portal durchführen.

Wird durch die Datenänderung bei uns ein neuer Account notwendig, musst Du bei diesem eine erneute (manuelle) Meldung durchführen und für die alten Daten eine manuelle Abmeldung durchführen.

Wie führe ich eine manuelle Abmeldung durch?

Sind Deine Abonnements bei ready2order abgelaufen, da Du gekündigt hast, musst Du spätestens bis zu einem Monat nach der Außerbetriebnahme der Kasse eine manuelle Abmeldung im ELSTER-Portal durchführen. Diese manuelle Abmeldung musst Du immer machen, egal ob Du die Anmeldung automatisch über ready2order erfolgt ist oder Du diese manuell durchgeführt hast.

Gehe dafür zunächst in Deiner Verwaltungsoberfläche auf Einstellungen > Fiskalisierung & TSE > Exporte. Lade das PDF-Dokument herunter und gib beim Außerbetriebnahmedatum das Datum des Lizenzablaufs des Kassenabonnements ein.

Zusätzlich zu der heruntergeladenen PDF-Datei wirst Du das Außerbetriebnahmedatum des elektronischen Aufzeichnungssystems (Datum des Lizenzablaufs des Kassenabonnements) und das Ablaufdatum der TSE (Datum des Lizenzablaufs der TSE) eintragen müssen. Diese Informationen findest Du in Deinen Rechnungen, oder bei Deinen Abonnements.

Gehe nun in das ELSTER-Portal und führe die Abmeldung durch. Eine genaue Beschreibung dafür bietet die Ausfüllanteitung für die Meldung von elektronischen Aufzeichnungssystemen des Bundesfinanzministeriums:

FAQ-Ausfüllanleitung.pdf


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