Welche Dokumente brauche ich für die Aktivierung von readypay?

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Für unsere Schweizer Kunden: readyPay ist aktuell in Deinem Land noch nicht verfügbar. Klicke hier, um weitere Informationen zu einer alternativen Kartenzahlungsmöglichkeit zu erhalten.

Für die Aktivierung von readypay ist eine Reihe an Dokumenten notwendig. Diese müssen im Anmeldeprozess hochgeladen werden.

Wenn Du ready2order Kunde aus Deutschland bist, beachte bitte, dass die Angabe einer aktiven USt-ID Nummer zwingend erforderlich ist, um den readyPay Antrag erfolgreich abschließen zu können. Solltest Du nicht im Besitz einer USt-ID Nummer sein, wende Dich bitte an Dein Finanzamt.

Ausweis/ID

Zur Verifizierung Deiner Identität kannst Du einen Reisepass, Personalausweis oder Führerschein verwenden. Beachte bitte, dass du bei Personalausweis bzw. Führerschein auch die Rückseite hochladen musst. Für jeden weiteren Zeichnungsberechtigten muss ebenso ein Ausweisdokument hochgeladen werden.

Kontoauszug

Du benötigst außerdem eine Kopie eines aktuellen Kontoauszugs. Beachte hierzu folgende Punkte:

  • Datum des Kontoauszugs muss ersichtlich sein
  • Name und IBAN müssen auf dem Bankauszug klar ersichtlich sein
  • Der Kontoauszug darf nicht älter als zwei Monate sein
  • Die sich auf dem Kontoauszug befindlichen Umsätze/Kontostände müssen nicht ersichtlich sein und können unkenntlich gemacht werden.

Solltest Du uns keinen Kontoauszug zur Verfügung stellen können, bitten wir Dich, eine Bankbestätigung zukommen zu lassen, welche jedoch ebenso die oben geforderten Punkte erfüllen muss.

Weitere Dokumente

Je nach Unternehmensform kann ein Gewerbenachweis bzw. eine Gewerbeanmeldung sowie ein Gesellschaftsvertrag als Datei-Upload gefordert werden:

  • Einzelunternehmen: Gewerbenachweis bzw. Gewerbeanmeldung
  • GesbR/GbR: Gewerbenachweis bzw. Gewerbeanmeldung und Gesellschaftsvertrag

Gemäß den Geldwäschebestimmungen sind zudem (soweit keine Einzelfirma oder GesbR/GbR) die wirtschaftlichen Eigentümer/wirtschaftlich Berechtigten anzugeben. Das ist/sind diejenige/n natürliche/n Person/en, die aufgrund Kapitalbeteiligung/Stimmrechten von über 25 % oder auf sonstige Weise die Kontrolle über das Unternehmen ausübt/ausüben. Sollte der Beteiligungs- & Stimmrechtsanteil mit der aus dem Firmenbuch/Handelsregister/Vereinsregister/sonstigen öffentlichen Register ersichtlichen Beteiligungsstruktur übereinstimmen und gibt dies auch die Kontrollstruktur Deines Unternehmens wieder, benötigst Du für diese Thematik kein weiteres Dokument. Ansonsten benötigst Du eine Stimmrechtsvereinbarung, einen Treuhand-/Syndikatsvertrag, etc. Gegebenenfalls reicht ein aktueller & vollständiger WiEReG/Transparenzregister-Auszug aus.

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