Wichtiger Antrag auf TSE-Fristverlängerung

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Update:
Die fiskaly Germany GmbH wurde am 28. Mai 2021 vollständig und abschließend zertifiziert. Hast Du die TSE davor erworben, musst Du nichts weiter machen außer Deine Kasse zu schließen und einen Tagesabschluss zu machen. Am nächsten Tag verwendest du automatisch die neue, zertifizierte TSE.
Mehr Informationen zur Umstellung findest Du hier.

Wenn Du Dich bereits um den Einbau der TSE gekümmert hast und diese vor 1. April 2021 in Deiner Kasse aktiv ist, hast Du auf Deiner Seite alles richtig gemacht.

Entgegen der Erwartungen wurde der Cloud-TSE-Anbieter fiskaly jedoch nicht innerhalb der Frist für den Einbau der TSE vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert. Diese Verzögerung kommt ungeplant und ohne Verschulden von ready2order und fiskaly zustande. Trotzdem ist es jetzt notwendig beim Finanzamt bis zum 31. März 2021 einen Antrag nach § 148 AO auf Verlängerung der Frist zu stellen. 

ready2order Kunden können den Antrag durch die Verwaltungsoberfläche ready2order einreichen. Weiter unten in diesem Artikel erklären wir Dir, wie Du vorgehst.

Ohne diesen Antrag ist der Betrieb einer ungeschützten Kasse nach dem 31. März 2021 nicht mehr rechtmäßig. Betroffen sind Unternehmer, die ein cloudbasiertes Kassensystem nutzen, was Kunden von ready2order einschließt.

Warum ist meine TSE nicht zertifiziert?

An der TSE ist nicht nur ready2order als Kassenanbieter beteiligt:

  • Die TSE selbst wird von unserem Partner fiskaly bereitgestellt. 
  • Der Zertifizierungsprozess der TSE von fiskaly durch das BSI hat im August 2019 begonnen und ist bis zum heutigen Tage nicht abgeschlossen.
  • Dieser Prozess verzögert sich auf Behördenseite ungeplant und ohne Verschulden von ready2order und fiskaly. 
  • Infolge dieser Verzögerung kann ready2order – wie die Mehrheit aller Cloudkassen-Anbieter – die am 31. März 2021 endende Frist für die TSE-Nachrüstung nicht einhalten. 

Wichtig zu wissen: 

  • Die Signatur Deiner Belege läuft ab Aktivierung jedoch auch ohne die Zertifizierung. Der Kauf der TSE war in jedem Fall richtig.
  • Nach erfolgreicher Zertifizierung wirst Du automatisch auf die zertifizierte TSE umgestellt.

Ich habe meine TSE bei ready2order gekauft. Was muss ich jetzt unternehmen?

Als Unternehmer und Nutzer einer cloudbasierten Kassenlösung musst Du die Frist zur Implementierung der zertifizierten TSE bei Deinem Finanzamt mit einem Antrag mit Bezug auf § 148 AO aktiv verlängern.  Andernfalls ist Dein Kassenbetrieb trotz aktivierter TSE nicht rechtskonform.

Dabei möchten wir Dich unterstützen, indem Du über ready2order mit möglichst wenig Aufwand und automatisch den Antrag beim Finanzamt einreichen kannst. Hier gelangst Du zur Antragstellung über unsere Verwaltungsoberfläche.

Klicke einfach im Banner "Weiter zur Einwillung". Du gelangst Du dem Punkt Fiskalisierung & TSE – bestätige einfach die Checkbox und klicke auf "Auftrag erteilen", um den Antrag abzusenden.

Um Dich doppelt abzusichern, empfehlen wir Dir, den Antrag als Brief nochmal an Dein Finanzamt zu schicken. Den Musterantrag dafür kannst Du hier herunterladen.

Warum muss ich die TSE trotzdem aktivieren?

Die Aktivierung der TSE ist trotzdem verpflichtend, daran ändert sich nichts. Durch den Antrag § 148 AO wird nur die Frist für den Einbau einer zertifizierten TSE verlängert, Du musst die TSE nach wie vor bis spätestens 31. März 2021 aktivieren.

Das BSI verzögert den Zertifizierungsprozess der meisten Cloud-TSE Anbieter – verlängert jedoch nicht die Nichtbeanstandungsfrist. Da auch unser Cloud-TSE Anbieter fiskaly davon betroffen ist, werden Deine Belege durch die TSE-Aktivierung zwar signiert, aber aufgrund der Verzögerung durch das BSI sind sie nicht zertifiziert. Durch den Antrag verlängert sich also die Frist für eine zertifizierte TSE, aber nicht für die aktivierte TSE.

Bei Fragen steht Dir auch unser Kundenservice unter 0800 72 24 555 oder service@ready2order.com zur Verfügung.


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