Wie löst ready2order die Registrierkassen- und Signaturpflicht?
Seit 1. April 2017 sind Unternehmen in Österreich gesetzlich verpflichtet, alle Bareinnahmen mit einer elektronischen Registrierkasse zu erfassen und Belege mit einer digitalen Signatur zu versehen. ready2order erfüllt diese Anforderungen vollständig – Du musst nichts weiter tun, als Dein Kassensystem ganz normal zu verwenden.
Was ist die Registrierkassen- und Signaturpflicht?
Die Registrierkassenpflicht schreibt vor, dass alle Bareinnahmen mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem einzeln erfasst werden müssen. Jede Registrierkasse muss dabei über ein Datenerfassungsprotokoll (Kassenjournal) verfügen.
Seit 1. April 2017 muss jede Registrierkasse zusätzlich auf eine Signaturerstellungseinheit (Sicherheitseinrichtung) zugreifen können. Diese Einheit besitzt ein dem Unternehmer zugeordnetes Zertifikat und stellt sicher, dass Belege gemäß § 132a BAO korrekt signiert werden. Die genauen technischen Vorgaben sind in der Registrierkassen Sicherheitsverordnung (RKSV) festgelegt.
Wie erfüllt ready2order diese Anforderungen?
Um Belege gemäß RKSV zu erstellen, arbeitet ready2order mit zertifizierten Vertrauensanbietern zusammen. Diese erstellen mittels Hardwaresicherheitsmodul Signaturwerte, die auf jedem Beleg als maschinenlesbarer QR-Code aufgedruckt werden. Dein Kassensystem ist damit vollständig RKSV-konform.
Weitere Informationen zur gesetzlichen Grundlage findest Du im BMF Handbuch Registrierkassen.
Was gilt für die Registrierung meiner Kasse?
Die Registrierung von Registrierkassen muss laut Gesetz über FinanzOnline erfolgen. Voraussetzung dafür ist ein aufrechter Zugang zu FinanzOnline – entweder direkt als Unternehmer oder über einen bevollmächtigten Parteienvertreter. Informationen zur Anmeldung findest Du auf der BMF-Webseite im Bereich Services > FinanzOnline > Informationen für Unternehmen und Gemeinden > Anmeldung, Rücksetzen und Abmeldung für Unternehmen und Gemeinden.
