Wie löst ready2order die Registrierkassen- und Signaturpflicht?

von

Die Registrierkassenpflicht bedeutet, dass alle Bareinnahmen mit einer elektronischen Registrierkasse (elektronischen Aufzeichnungssystem) einzeln erfasst werden müssen. Unter Registrierkasse versteht man ein elektronisches Aufzeichnungssystem, das zur Losungsermittlung bzw. Dokumentation einzelner Bareinnahmen eingesetzt wird. Als Registrierkasse können auch server basierte Aufzeichnungssysteme, Waagen und Taxameter mit Kassenfunktionen dienen.

Jede Registrierkasse hat über ein Datenerfassungsprotokoll (Kassenjournal) zu verfügen. Sie kann mit einer oder mehreren Eingabestationen verbunden sein und muss ab 1. April 2017 auf eine Signaturerstellungseinheit (Sicherheitseinrichtung), die ein dem Unternehmer zugeordnetes Zertifikat besitzt, zugreifen sowie die Erstellung von Belegen gemäß § 132a BAO auslösen können.

In der Registrierkassen Sicherheitsverordnung (RKSV) wurden die detaillierten technischen Vorgaben, wie eine Signaturerstellungseinheit und eine Registrierkasse beschaffen sein müssen, festgelegt.

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen hat die Registrierung von Registrierkassen über FinanzOnline zu erfolgen. Voraussetzung für die Durchführung der Registrierung ist daher ein aufrechter Zugang zu FinanzOnline des Unternehmers oder des bevollmächtigten Parteienvertreters. Informationen zur Registrierung zu FinanzOnline sind auf der BMF-Homepage im Bereich E-Government/FinanzOnline/Für Unternehmer und Gemeinden/Anmeldung, Rücksetzung und Abmeldung zu finden.

Für Unternehmen besteht die Möglichkeit für Prozesse im Zusammenhang mit der Registrierung von Registrierkassen einen Parteienvertreter zu beauftragen.

 

RKSV-Bestätigung herunterladen

Mehr Informationen findest du hier! (BMF Handbuch Registrierkassen)


Und ready2order?

Um Belege gemäß RKSV zu erstellen, arbeiten wir mit zertifizierten Vertrauens Anbietern zusammen. Diese können mittels Hardwaresicherheitsmodul Signaturwerte erstellen, welche dann auf Belege in Form eines maschinenlesbaren QR-Codes abgedruckt werden.

Ablauf der Zertifikate

Die von ready2order bezogenen RKSV-Zertifikate zur Belegsignatur gemäß der in Österreich geltenden Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) sind ab Ausstellungsdatum für 6 Jahre gültig. Die Zertifikate können und dürfen jedoch auch nach Ablauf dieses Gültigkeitszeitraums weiterverwendet werden, da die eingesetzten Algorithmen weiterhin dem Stand der Technik entsprechen.
Lediglich bei einer Neu-Registrierung bzw. einer Wiederinbetriebnahme einer Sicherheitseinrichtung in FinanzOnline wird die Gültigkeit des RKSV-Zertifikats geprüft. Ein abgelaufenes Zertifikat kann in diesen Fällen nicht verwendet werden. Bei ready2order wird in diesem Fall daher automatisch ein neues RKSV-Zertifikat ausgestellt.
Du kannst Dein ready2order-Kassensystem daher wie gewohnt weiterverwenden und es besteht aktuell kein Handlungsbedarf. Sollte sich an dieser Situation in der Zukunft etwas ändern, werden ready2order-Kunden von uns informiert.


Hat Dir der Hilfe-Artikel geholfen?