Wie kann ich bei meinen Produkten Pfand verrechnen?

Mit ready2order kannst Du in der Verwaltungsoberfläche ganz einfach einen Pfand anlegen. 

Dafür müssen 2 Produkte angelegt werden:

  • Neues Produkt namens Pfand 
  • Neues Produkt namens Pfand retour 

Pfand anlegen

Um ein neues Produkt anzulegen, gehe wie folgt vor:

  1. Öffne die Verwaltungsoberfläche
  2. Klicke auf Produkte
  3. Klicke auf die Produktgruppe, bei welcher der Pfand angelegt werden soll
  4. Klicke auf das blaue + neben Produkte
  5. Gib als Name Pfand bzw. Pfand retour ein
  6. Gib als Preis folgendes an
    1. Bei Pfand: einen positiven Betrag, z.B. 0,25
    2. Bei Pfand retour: einen negativen Betrag, z.B. -0,25
  7. Wähle bei Produktart Pfand oder Pfandrückzahlung
  8. Beide sind nicht rabattfähig
  9. Klicke Speichern
Pfand und Pfand retour müssen den selben Wert haben (einmal positiv und einmal negativ). Damit beim Einlösen des Pfandes als Ergebnis 0 erzielt wird. 
Du kannst auch eine Produktgruppe namens Pfand erstellen und dort die Produkte Pfand und Pfand retour hinzufügen. Somit findest Du diese schneller, wenn nicht nur auf eine Produktgruppe Pfand verrechnet wird. 

Pfand mit vorhanden Produkt verknüpfen

So verknüpfst du ein Pfandprodukt mit einem bestehenden Artikel:

  1. Klicke auf den Stift neben dem gewünschten Produkt, um die Details zu bearbeiten.
  2. Trage die Menge des Pfands ein und wähle das zuvor angelegte Pfandprodukt aus der Liste.
  3. Klicke auf "Änderungen speichern"
  4. In der Tabelle werden nun die Pfanddetails angezeigt.

Um Produkte anzulegen, die in mehreren Einheiten (z. B. eine Kiste mit mehreren Flaschen) verkauft werden und mit einem Pfand verknüpft sind, setze die Anzahl des verlinkten Pfandproduktes auf die gewünschte Anzahl.

Pfand in der Kassenoberfläche anwenden

Wenn du ein Produkt in der Kasse auswählst, das mit einem Pfand verknüpft ist, wird der Pfand automatisch zum Warenkorb hinzugefügt.

Die folgende Abbildung zeigt zudem, wie du eine Pfand-Retoure korrekt eingeben kannst.

Pfand auf der Rechnung ausweisen – Ein komplexes Thema

Wie Pfand auf Rechnungen auszuweisen ist, variiert je nach Land und Pfandsystem. Es gibt unterschiedliche Regelungen für Einweg- und Mehrwegpfand, die jeweils verschiedene steuerliche Implikationen haben können. 

Um rechtliche und steuerliche Probleme zu vermeiden, ist es ratsam, im Zweifelsfall einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.

Einwegpfand – Österreich 🇦🇹

In Österreich ist das Pfand auf Einweggetränkeverpackungen nach der Pfandverordnung grundsätzlich nicht steuerbar.

Die gewerbsmäßigen Inverkehrsetzer heben das Pfand im Namen und auf Rechnung der zentralen Stelle ein, wobei diese Pfandbeträge keine umsatzsteuerbaren Leistungen darstellen. Sie fungieren vielmehr als Kaution, die bei der Rückgabe der Verpackung zurückgezahlt wird.

Diese Pfandbeträge müssen auf der Rechnung getrennt vom Warenwert und ohne Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Ein Hinweis darauf, dass die Beträge im Namen der zentralen Stelle vereinnahmt und ausgezahlt werden, ist in der Regel nicht erforderlich.

ready2order kümmert sich automatisch um die Steuereinstellungen – Du musst nichts zusätzlich einstellen.

Einwegpfand – Deutschland 🇩🇪

In Deutschland unterliegt das Pfand grundsätzlich der Umsatzsteuer, und der Umsatzsteuersatz richtet sich nach der Art der Ware, die das Pfand umschließt. So kann beispielsweise ein Pfand bei Softdrinks mit 19% und bei bestimmten Milchprodukten mit 7% besteuert werden.

Das Pfand wird als Teil der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer betrachtet, was bedeutet, dass bei der Vereinnahmung des Pfandes auch Umsatzsteuer anfällt. Bei der Rückzahlung des Pfands muss dann entsprechend die Umsatzsteuer verringert werden.

Mehrwegpfand – Deutschland 🇩🇪 und Österreich 🇦🇹

Grundsätzlich wird das Mehrwegpfand in beiden Ländern als Teil des Entgelts für die Lieferung der umschlossenen Ware betrachtet und ist daher umsatzsteuerpflichtig.

In der Praxis bedeutet dies, dass das Pfand die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer beeinflusst und entsprechend mit Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen wird.

Da sich die Regelungen und die Anwendung in der Praxis jedoch je nach Umständen unterscheiden können, empfiehlt es sich, bei Unsicherheiten einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Anforderungen korrekt erfüllt werden.


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