Wie kann ich bei meinen Produkten Pfand verrechnen?
Wenn Du Getränke in Flaschen oder Gläsern verkaufst, musst Du häufig Pfand berechnen – und bei Rückgabe wieder erstatten. Mit ready2order legst Du dafür zwei spezielle Produkte an: eines für den Pfand und eines für die Pfand-Rückgabe. In dieser Anleitung zeigen wir Dir, wie Du Pfand einrichtest, mit Produkten verknüpfst und in der Kasse anwendest.
Pfand anlegen
Um Pfand zu verrechnen, benötigst Du zwei Produkte: Pfand (positiver Betrag) und Pfand retour (negativer Betrag für die Rückgabe).
- Melde Dich in der Verwaltungsoberfläche an.
- Klicke in der oberen Navigationsleiste auf Produkte.
- Klicke auf die Produktgruppe, in welcher der Pfand angelegt werden soll.
- Klicke oben rechts auf das blaue Plus-Symbol neben PRODUKTE.

- Gib im Feld Name den Namen Pfand ein.
- Gib im Feld Preis einen positiven Betrag ein, z.B. 0,25.
- Wähle im Bereich Produktart die Option Pfand aus.

- Klicke unten auf Speichern, um die Änderungen zu übernehmen.
Wiederhole die Schritte 4–8 für das Produkt Pfand retour:
- Gib im Feld Name den Namen Pfand retour ein.
- Gib im Feld Preis einen negativen Betrag ein, z.B. -0,25.
- Wähle im Bereich Produktart die Option Pfandrückzahlung aus.
Pfand mit vorhandenem Produkt verknüpfen
Nachdem Du die Pfand-Produkte angelegt hast, kannst Du sie mit bestehenden Artikeln verknüpfen. So wird der Pfand beim Verkauf automatisch hinzugefügt.
- Melde Dich in der Verwaltungsoberfläche an.
- Klicke in der oberen Navigationsleiste auf Produkte.
- Klicke in der Produktübersicht auf das Stift-Symbol neben dem Produkt, das Du bearbeiten möchtest.

- Gib bei Pfand im ersten Feld die Anzahl der Pfand-Einheiten ein (z.B. 1 für eine Flasche).
- Wähle aus dem Dropdown-Menü das zuvor angelegte Pfand-Produkt aus.

- Klicke unten auf Änderungen speichern.
In der Produkttabelle werden nun die Pfanddetails angezeigt.
Mehrere Produkte gleichzeitig mit Pfand verknüpfen
Du kannst auch mehrere Produkte auf einmal mit Pfand verknüpfen:
- Aktiviere in der Produktübersicht die Checkboxen neben den gewünschten Produkten.
- Klicke oben rechts auf das Dropdown-Menü Aktionen.
- Wähle im Dropdown-Menü die Option Pfand ändern aus.

- Wähle im erscheinenden Dialog das gewünschte Pfand-Produkt aus und lege die Menge fest.
- Klicke unten auf Speichern, um die Änderungen zu übernehmen.
Alle ausgewählten Produkte werden nun mit dem Pfand verknüpft.
Pfand in der Kassenoberfläche anwenden
Wenn Du ein Produkt in der Kasse auswählst, das mit einem Pfand verknüpft ist, wird der Pfand automatisch zum Warenkorb hinzugefügt.
Für eine Pfand-Rückgabe wählst Du einfach das Produkt Pfand retour aus – der Betrag wird dann vom Gesamtbetrag abgezogen.
Pfand auf der Rechnung ausweisen
Wie Pfand auf Rechnungen auszuweisen ist, variiert je nach Land und Pfandsystem. Es gibt unterschiedliche Regelungen für Einweg- und Mehrwegpfand mit verschiedenen steuerlichen Auswirkungen.
Einwegpfand – Österreich 🇦🇹
In Österreich ist das Pfand auf Einweggetränkeverpackungen nach der Pfandverordnung grundsätzlich nicht steuerbar. Die Pfandbeträge stellen keine umsatzsteuerbaren Leistungen dar – sie fungieren als Kaution, die bei der Rückgabe zurückgezahlt wird.
Diese Pfandbeträge müssen auf der Rechnung getrennt vom Warenwert und ohne Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
Einwegpfand – Deutschland 🇩🇪
In Deutschland unterliegt das Pfand grundsätzlich der Umsatzsteuer. Der Umsatzsteuersatz richtet sich nach der Art der Ware:
- Softdrinks: 19%
- Bestimmte Milchprodukte: 7%
Das Pfand wird als Teil der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer betrachtet. Bei der Rückzahlung des Pfands muss die Umsatzsteuer entsprechend verringert werden.
Mehrwegpfand – Deutschland 🇩🇪 und Österreich 🇦🇹
Grundsätzlich wird Mehrwegpfand in beiden Ländern als Teil des Entgelts für die Lieferung der Ware betrachtet und ist daher umsatzsteuerpflichtig. Das Pfand beeinflusst die Bemessungsgrundlage und wird mit Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen.
Da sich die Regelungen je nach Umständen unterscheiden können, empfiehlt es sich bei Unsicherheiten, einen Steuerberater zu konsultieren.
