Was muss ich bei der Kündigung des Kassensystems hinsichtlich der Registrierkassenpflicht beachten?
Wenn Dein(e) Abonnement(s) auslaufen, da Du bei uns gekündigt hast, musst Du - sofern Du unter die Signaturpflicht gefallen bist und ein entsprechendes Zertifikat in deinem Account hinterlegt ist - auch die Registrierkasse abmelden. Du musst die Kasse bitte unbedingt abmelden, bevor Dein Zertifikat für die Registrierkasse abgelaufen ist.
Alle Informationen zur Kündigung Deines ready2order-Accounts findest Du hier.
Beachte bitte, dass Du nach der Abmeldung der Registrierkasse keine signierten Rechnungen mehr ausstellen kannst. Bespreche den genauen Zeitpunkt der Abmeldung deshalb mit deinem Steuerberater.
Um die Abmeldung der Registrierkasse durchzuführen, gehe in Deiner Verwaltungsoberfläche wie folgt vor.
- Klicke auf Einstellungen.
- Wähle Signaturpflicht aus.
- Klicke nun auf den Button Kassa ist erfolgreich angemeldet.
- Wähle nun Registrierkasse abmelden aus.
Bei der Abmeldung wird auch ein Schlussbeleg erstellt, den Du unter RKSV-Belelge ansehen herunterladen kannst. Der Nullbeleg des letzten Monats kann dort als Endbeleg heruntergeladen werden. Wie dies funktioniert, erfährst Du hier.